Recht

Recht

Das Sportrecht erstreckt sich über Vereinsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Völkerrecht. Das Sportrecht ist sehr vielfältig und gleichzeitig komplex.


Sportrecht bringt nicht nur die unterschiedlichsten Rechtsgebiete zusammen, sondern betrifft auch die Rechte verschiedener Gruppen, die jeweils sehr unterschiedliche Interessen vertreten. Sportverbände, Sportvereine und deren Verbände einerseits, Sportler und Sponsoren andererseits.
Leider ist das nicht alles. Viele Regelungen im Sportrecht sind oft nicht aus dem deutschen Rechtsgebiet abgeleitet. Die Globalisierung ist in der Welt des Sports seit Jahren Realität. Daher ist es für Sportvereine und Verbände, Athleten, Trainer, Sponsoren, Sportagenturen und Sportunternehmen heute nahezu unmöglich, Sportgesetze ohne professionelle Berater anzuwenden.
 
Durch die Expertise in unserer Agentur und die Expertise unserer Partner im Bereich Recht, müssen Sie sich keine Sorgen machen.
 
Herausforderung: Das Sportrecht so anzuwenden, damit Sie keine Probleme haben und sich keine Gedanken machen müssen.

Schwerpunkte

1. Vertragsgestaltung im Sport

2. Sport und Steuern

3. Strafrecht im Sport

4. Arbeitsrecht im Sport

Ergebnis

Optimaler Schutz für Sie als Klienten